Nicht alle durften bleiben...  ...Freud und Leid liegen nah beieinander.

        Glücklich, mit Traurigkeit im Herzen, ein herzliches                Willkommen unserer Einzelprinzessin aus unserem                               G II-Wurf vom Cyriakusberg.

Werte G II-Wurf:  IK 0,39 % / AVK 98,39 %   (5 Generationen) 

IK (=Inzuchtkoeffizient) bezeichnet den Verwandtschaftsgrad der Elterntiere zueinander. Er gibt an, wie nahe die beiden Elterntiere  miteinander verwandt sind. Bei einer Verpaarung sollte ein IK von < 6,25 % zum Schutz der Rassegesundheit angestrebt werden.

AVK (=Ahnenverlustkoeffizient) gibt die Abweichung der Anzahl tatsächl. vorhandener Ahnen von der Anzahl der möglichen Ahnen an. Ahnenverlust liegt immer dann vor, wenn ein Ahne mehr als einmal in der Ahnentafel eines Tieres auftritt. Der Grenzwert für den AVK sollte 85 % nicht unterschreiten.

 

Auch wenn unser Herzen schmerzerfüllt sind, sind wir dankbar, dass wir unser „Engelchen“ kennenlernen durften. Sie wacht nun über ihre Schwester, die unsere Welpenstube bewohnt.

Aus tiefstem Herzen sagen wir 

                         Danke

für unseren Einzel-Welpi, der uns geschenkt wurde.

 

 

Hunde schenken Dir den Schlüssel zu ihrer Seele!

 

 

In Erinnerung an unsere  "Engelchen" Gisa ♥.

 

Dass die Tränen getrocknet sind, bedeutet nicht, dass das Herz nicht mehr weint ...

G - Bobbie (w)    Geburtsgewicht: 165 g                     VERGEBEN

                                                                              Auf sie freut sich Fam. K. / S.

Nicht das Alleinsein macht einsam, sondern das Gefühl alleine zu sein...

Deshalb hat unsere Prinzessin aus unserem G II-Wurf vom Cyriakusberg einen "Adoptivbruder" aus unserem H II-Wurf vom Cyriakusberg und wächst nun gemeinsam mit ihm als Geschwisterpaar auf.

                                      Hier finden Sie uns

 Bolonka Zwetna            vom Cyriakusberg

 Innere Gehren 1 a
 97320 Sulzfeld a. Main

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      tanja.metzger@

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Behördliche Genehmigung durch das Veterinäramt Kitzingen, Bayern.

Unsere Bolonka-Zucht ist vorschriftsgemäß beim zuständigen Veterinäramt Kitzingen gemeldet und genehmigt.

Wir züchten nach §11 des Tierschutzgesetzes.

Unsere fachliche Eignung wurde am Veterinäramt geprüft, die Tierschutz-sachkundeprüfung dort abgelegt.
Unsere Zucht wurde vor Ort -ohne Beanstandung- geprüft und genehmigt.

 

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